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Die Firma More-than-Boards / Bastian Radulescu (im folgenden MTB genannt) tritt als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge oder Bahnpassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie Fremdveranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B. Neckermann, DER, Öger usw.) auf. Im Falle einer Buchung für diese Leistungen kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande. Somit gelten für diese Leistungen die jeweiligen entsprechenden AGB. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.

Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen MTB als Eigenveranstalter auftritt (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür produzierten Prospekten oder dargestellten Infos auf der Homepage bzw. beigelegten Bedingungen. Ergänzende Bestimmungen bei Eigenveranstaltungen, können den AGB´s von MTB entnommen werden.

§ 1. Vertragsabschluss
Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Leistung zu besorgen, kann schriftlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Mit der Annahme Ihrer schriftlichen, per Online - Dienste getätigten oder persönlichen Buchung durch MTB kommt zwischen Ihnen und MTB ein Vermittlungsvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsauftrages durch MTB kann schriftlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen.
Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie sich, für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Reiseteilnehmer.
Die vertragliche Pflicht von MTB ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von MTB.

§ 2. Haftung von MTB als Vermittler
a. Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger von MTB gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von MTB gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

b. Die Haftung von MTB erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente, die Weiterleitung von Anzeigen, Willenerklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt. MTB haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der Reiseveranstalter/Leistungsträger.

§ 3. Umbuchung / Stornierung
a. MTB als Vermittler: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/Leistung zurücktreten, wobei wir darauf hinweisen, dass von den Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises erhoben werden (siehe die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger). Storno und Umbuchungen können nur über MTB erfolgen. Der Rücktritt kann per Email mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen.

Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet.
MTB behält sich vor, dem Kunden alle MTB aufgrund einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 50,- pro Person in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass MTB kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

b. MTB als Reiseveranstalter: Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann MTB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldetem Reiseteilnehmer:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises,
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises,
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises,
ab 6. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises,
und bei Nichtantritt 100% des Reisepreises.
Es fallen jedoch immer € 50 pro Person an.

Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Wichtiger Hinweis: Für Flugpauschalreisen für die ein nicht umbuchbarer, nicht stornierbarer Charter- oder Linienflug verwendet wurde gelten besondere Stornosätze! (s. entsprechender Hinweis auf der Reisebestätigung). In diesen Fällen beträgt die pauschale Mindeststornogebühr 50% des Reisepreises für den Fall der Stornierung bis 15 Tage vor Reisebeginn, danach gelten die allg. Stornosätze. Auch ein Namenswechsel (Ersatzperson) ist in diesen Fällen nicht möglich.

§ 4. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt MTB Ihnen über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden können . Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation von MTB bedingt.

Soweit von MTB aus den vorhandenen Informationen und Schriftverkehr zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern uns eine andere Staatsbürgerschaft vom Teilnehmer nicht mitgeteilt wird.
MTB haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende MTB mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass MTB die Verzögerung zu vertreten hat.

§ 5. Zahlung
Bei allen von MTB vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.

Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung. Bei Terminen die bei der Buchung über 21 Tage in der Zukunft liegen ist die Zahlungsfrist 3 Tage (einschließlich Sonn. und Feiertagen). Bei Abflugterminen innerhalb der nächsten 21 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag bzw. nach 17.00 Uhr am darauf folgenden Tag bis 12.00 Uhr als Bankbestätigte Überweisung zur Ticketausstellung vorliegen. Zahlung mit Kreditkarten können nur nach Absprache akzeptiert werden. Die Zusendung der Tickets erfolgt auf Risiko des Empfängers. Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Tickets durch UPS bzw. Einschreiben. Die zusätzlichen Gebühren werden in Rechnung gestellt. Ebenso hat der Auftraggeber evtl. anfallende Überweisungsgebühren (z.B. bei Nicht EU Standardüberweisungen) zu tragen.

Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungenen der jeweiligen Veranstalter.

§ 6. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet MTB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet MTB nur, sofern es für seine Vermittlungstätigkeit vom Anmeldenden eine Gebühr erhebt und eine Kardinalpflicht des Vermittlungsvertrages verletzt; in diesem Fall ist die Haftung auf den Reisepreis beschränkt. Für Personenschäden gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht.
Ebenso weist MTB darauf hin, dass sämtliche vermittelten Leistungen, sowie die damit verbundenen Programme (wie z.B. Kitesurfen an unterschiedlichen Spots) aufgrund eines unkalkulierbaren Restrisikos auf eigene Gefahr und auf Eigenhaftung stattfinden.

§ 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen, zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich MTB bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung jeglicher Leistungen. Für nicht erbrachte Teil-/Leistungen die nicht durch MTB zu vertreten sind besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. (Höhere Gewalt, politische Umstände usw.)

§ 8. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.

§ 9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Firmensitz von More-than-Boards in Frankfurt.

More-than-Boards
Bastian Radulescu
Schumannstrasse 30

60325 Frankfurt

Tel.: 069 - 78 90 43 53